Lehrbefugnis für pädagogische Fächer
Für Studierende und Absolvent:innen des Lehramts an Gymnasien und des Lehramts an berufsbildenden Schulen besteht unabhängig von der Fächerkombination ggf. die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Arbeitsbereichs Erziehung und Bildung in der Kindheit die Lehrbefugnis für das Unterrichten pädagogischer Fächer zu erhalten. Damit ist es z. B. möglich, an Fachschulen für Sozialpädagogik/Sozialwesen Erzieherinnen und Erzieher auszubilden oder an beruflichen Gymnasien das Fach Gesundheit und Soziales (RLP) oder Sozialwissenschaften (BW) zu unterrichten.
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