GeSchwind

Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz

Projektbeschreibung

Team

  • Jun.-Prof. Dr. Désirée Laubenstein
  • Prof. Dr. Christian Lindmeier
  • Kirsten Seutter-Guthörlein
  • Stefan Belting

Laufzeit

Herbst 2011 bis Herbst 2014

Kooperationspartner

  • Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK - Mainz)
  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD - Neustadt/Weinstr.)

Kurzbeschreibung

Das Forschungsprojekt "Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz"(GeSchwind) untersucht aktuell die inklusive schulische Bildung an Schwerpunktschulen im Bundesland. Als Projekt im Sinne einer Evaluationsforschung verfolgt das Team das Ziel, den schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems, basierend auf der von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifizierten Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-BRK), zu untersuchen. Als Maßnahme zur Umsetzung des im März 2010 vorgelegten Aktionsplans des Landes zur Realisierung dieser Schritte, bezieht sich die externe Evaluation auf die seit dem Schuljahr 2001/2002 vorgehaltene Angebotsform der Schwerpunktschule.

In Übereinstimmung mit der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) gehen wir davon aus, dass die UN-BRK das Recht auf Bildung auf der individuellen Ebene zu einem Recht auf inklusive Bildung konkretisiert (Art. 24 Abs. 1 und 2 UN-BRK i.V. mit Art. 13 Abs. 2 UN-Sozialpakt). Dieses Recht auf inklusive Bildung besagt nach Art. 24 Abs. 2 UN-BRK, „dass keine Person aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf“ (DIM 2010, 4). Zum Recht auf inklusive Bildung gehört als integraler Bestandteil das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ (Art. 2 Abs. 4 UN-BRK), das vor allem dann relevant ist, „wenn es gilt, im Einzelfall individuelle Barrieren zu überwinden und das Umfeld auf den Bedarf einer behinderten Person einzustellen“ (DIM 2010, 5).

Das individuelle Recht auf inklusive Bildung repräsentiert ein menschenrechtliches Konzept der Bildung und Bildungsgerechtigkeit, deren Strukturelemente der Verfügbarkeit (availability), Zugänglichkeit (accessability), Annehmbarkeit (acceptability) und Adaptierbarkeit (adaptability), die Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems (Primarstufe und Sekundarstufe I und II) bilden.

Vor diesem Hintergrund soll die externe Evaluation klären, wie das Konzept der Schwerpunktschule weiterentwickelt werden muss, um einen substantiellen Beitrag zur Ausgestaltung eines inklusiven Schulsystems in Rheinland-Pfalz leisten zu können.

Forschungsfragestellung