Informationen zu den Studienleistungen

 

Die Erlangung von Studienleistungspunkten ist ausschließlich während des laufenden Semesters in den entsprechenden Veranstaltungen möglich und kann nicht rückwirkend erfolgen. 

Es sind maximal 2 Punkte pro Veranstaltung möglich. 

Die Art und Weise, wie die Leistungspunkte erworben werden können, liegt im Ermessen der Dozierenden.

 

Die Studienleistungspunkte der Module 1- 4 werden im Sekretariat für Betriebspädagogik/Personalentwicklung verbucht.

Die Studienleistungspunkte des Moduls 5 “freies Studium” werden im Prüfungsamt verbucht.

 

Für Studierende der Erziehungswissenschaft,  die zum WiSe 2025/2026 eingeschrieben wurden, entfällt der Nachweis der Studienleistungen auf dem Laufzettel.

Diese Regelung gilt nicht für die Studierenden im Zwei-Fach-Bachelor. Sie müssen weiterhin den Laufzettel als Nachweis führen.

Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaften

Masterstudiengang Erziehungswissenschaften

Zwei-Fach-Bachelor Studiengang

Hier erhalten Sie einen Überbllick über die Anrechnung von Studienleistungen im Modul 5