Promovieren am Fachbereich Erziehungswissenschaften

Ablaufschema einer Promotion

Ansprechpersonen

Doktorand:innenvertretung des Fachbereichs: 

Verena Bauer (verena.bauer(at)rptu.de)
Marlene Jäger (marlene.jaeger(at)rptu.de

Promotionsausschuss-Vorsitzender: 

Prof. Dr. Pascal Bastian (pascal.bastian(at)rptu.de)

Ablauf der Promotion

Von der Idee bis zur Urkunde

Voraussetzungen:

  • Master, Diplom, Magister Artium einer Universität oder Master einer Fachhochschule oder Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien + Abschlussnote mindestens „gut“ (einschließlich 2,5) im Promotionsfach
  • Bachelor oder Diplom (FH) oder Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- Real- oder Förderschulen + Abschlussnote mindestens 2,0 + Eignungsfeststellungsverfahren gemäß §6 der Promotionsordnung
     

Eignungsfeststellungsverfahren:

  • Das Eignungsfeststellungsverfahren ist verpflichtend für diejenigen, mit folgenden Abschlüssen: Bachelor, Diplom (FH), Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- Real- oder Förderschulen 
  • Das Eignungsfeststellungsverfahren befähigt zur ausreichenden Qualifikation zum wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen der Promotion
  • Zum Eignungsfeststellungsverfahren wird auf Antrag zugelassen, wer 
    • Als Bachelorabsolvent:in des gewählten Promotionsfachs zu den besten zehn Prozent ihrer Abschlusskohorte gehört
    • Die erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder die Diplomprüfung einer Fachhochschule in einem einschlägigen Studium mit mindestens „gut“ bestanden hat
  • Die Zulassung zum Qualifikationsstudium wird schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses beantrag und beinhaltet das abschließende Hochschulzeugnis, ein Exemplar der wissenschaftlichen Prüfungs-/Abschlussarbeit, eine Erklärung darüber, dass sie noch an keinem anderen Qualifikationsstudium teilnehmen oder teilgenommen haben und dies mit einer als „nicht bestanden“ eingestuften Leistung abgeschlossen haben, sowie bei Bachelorabsolvent:innen einen Nachweis über den Rang der Abschlussnote in der Gesamtkohorte
  • Im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens werden im Promotionsfach Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 25 ECTS erbracht, einschließlich einer schriftlichen Arbeit im Umfang von drei ECTS (zu Beginn des Eignungsfeststellungsverfahrens findet ein Beratungsgespräch statt, in dem festgelegt wird, ob und welche Vorleistungen anerkannt und welche Lehrveranstaltungen zu besuchen sind)


Sprachliche Voraussetzungen:

  • Generell sind ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Als ausreichend gelten in der Regel Sprachkenntnisse, die im Fall der ersten Sprache in mindestens fünf Jahren und im Fall der zweiten Sprache in mindestens drei Jahren erworben und mit der Mindestnote „ausreichend“ abgeschlossen wurden. Nachweisen können Sie die Sprachkenntnisse durch das Abiturzeugnis oder entsprechende Bescheinigungen.
  • Bei einer Promotion im Fach Philosophie müssen zusätzlich das Latinum oder Graecum nachgewiesen werden, sofern das Thema der Dissertation in die Bereiche der Philosophie der Antike oder des Mittelalters fällt. 

  • In der Regel haben Sie als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder als externe:r Promotionsinteressierte:r bereits eine (mehr oder weniger) konkrete Vorstellung, was Sie interessiert und welches Thema Sie bearbeiten möchten
  • Mit dieser Idee kontaktieren Sie eine potenzielle Betreuungsperson des entsprechenden Arbeitsbereichs oder Fachgebiets und fragen an, ob eine Betreuung möglich ist
  • Ggfs. müssen Sie Ihr Promotionsvorhaben in einem (vorläufigen) Exposé darstellen
  • Zur Betreuung der Promotion berechtigt sind alle Hochschullehrer:innen (Professor:innen, Juniorpofessor:innen, apl. Professor:innen, Habilitierte) des Fachbereichs
  • Sie können sich auch auf eine ausgeschriebene Promotions-/Qualifikationsstelle bewerben, in der die Promotion in einem bestimmten Fachgebiet vorgesehen ist
  • An der RPTU müssen Promovierende und Betreuende gemeinsam eine Betreuungsvereinbarung abschließen. Diese dient dazu, das Betreuungsverhältnis für beide Seiten inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Dafür kann die Musterbetreuungsvereinbarung der RPTU verwendet werden, die sich an den Empfehlungen der DFG orientiert: Download Deutsch / Download Englisch

  • Wenn Sie ein Promotionsthema und eine betreuende Person gefunden haben, müssen Sie im Fachbereich als Doktorand:in angenommen werden. Dazu stellen Sie einen Antrag bei dem oder der Vorsitzenden des Promotionsausschusses, einzureichen im Dekanat.
  • Den Antrag erhalten Sie im Dekanat. Diesem beigefügt werden muss:
    • Anschreiben an die oder den Promotionsausschussvorsitzende:n, das den angestrebten Doktorgrad und das Promotionsthema (Arbeitstitel) enthält
    • Zur Promotion qualifizierendes Hochschulzeugnis
    • Abiturzeugnis oder entsprechende Bescheinigungen zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
    • tabellarischer Lebenslauf
  • Nach der Annahme im entsprechenden Fachbereich müssen sich alle Promovierenden zentral als Doktorand:in registrieren lassen. Die Registrierung ist jederzeit möglich, sollte aber unmittelbar nach der Annahme erfolgen. Die Registrierung erfolgt beim Studierendensekretariat  (die aktuelle Version des Antrags finden Sie hier).
  • Optional können sich Doktorand:innen jeweils zum Semesterbeginn als Promotionsstudent:in einschreiben, dies erfolgt über das SSC

  • Die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation) kann entweder in monographischer oder in publikationsbasierter (kumulativer) Form verfasst werden.
  • Bei einer publikationsbasierten (kumulativen) Promotion gelten Vorgaben, diese sind diesem Dokument zu entnehmen.

  • Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist von der:dem Doktorand:in bei der:dem Promotionsausschussvorsitzenden schriftlich zu beantragen. 
  • Dem Antrag beizufügen sind:
    • Ein ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsgangs
    • Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein gleichwertiges Dokument
    • Zeugnisse über abgelegte Hochschul- und Staatsprüfungen
    • Nachweise der vorausgesetzten Sprachkenntnisse
    • Vier gedruckte Exemplare der Dissertation in gebundener Form, mit Titelblatt (gemäß Anhang der Promotionsordnung) sowie ein Exemplar in digitaler Form in geeignetem Dateiformat
    • Eine Versicherung darüber, dass die vorgelegte Arbeit selbstständig verfasst wurde und in keiner anderen staatlichen oder akademischen Prüfung eingereicht wurde
    • Ein polizeiliches Führungszeugnis, außer die:der Doktorand:in weist nach, dass sie:er sich im öffentlichen Dienst befindet oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als drei Monate exmatrikuliert ist
    • Nachweis über die Entrichtung der Promotionsgebühr (zurzeit 170€, Informationen zur Entrichtung der Gebühr erhalten Sie im Dekanat)
  • Nach der Abgabe der Dissertation beruft die:der Vorsitzende des Promotionsausschusses die Promotionskommission, welche i.d.R. aus Erst- und Zweitgutachter:in besteht und händigt ihnen ein Exemplar der Dissertation zur Begutachtung aus
  • Die Gutachter:innen reichen innerhalb von drei Monaten ihr Gutachten inklusive Note und Empfehlung über Annahme oder Ablehnung der Dissertation bei der:dem Promotionsausschussvorsitzenden ein
  • Der Promotionsausschuss stellt die Annahme oder Ablehnung sowie die Note der Dissertation fest, teilt diese der:dem Doktorand:in mit 
  • Im Anschluss wird die Dissertation mitsamt der Gutachten für drei Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit sechs Wochen) zur Einsicht im Dekanat ausgelegt (während dieser Frist können Professor:innen und promovierte Mitglieder des Fachbereichs Einspruch gegen die Gutachten einlegen)
  • Wird kein Einspruch eingelegt, gilt die Dissertation mit der festgesetzten Note als endgültig angenommen

  • Innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Dissertation findet die Disputation statt
  • Diese besteht in der Regel aus einem 30-minütigen Vortrag über die Ergebnisse der Dissertation sowie einer anschließenden Diskussion
  • Die Dissertation ist hochschulöffentlich, frageberechtigt sind alle promovierten Mitglieder des Fachbereichs
  • Unmittelbar nach der Disputation wird die Gesamtnote durch die Promotionskommission und Vorsitzende:n des Promotionsausschusses festgelegt und der:dem Doktorand:in schriftlich bescheinigt
  • Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus der Note der Dissertation (doppelt gewertet) und der Note der Disputation (einfach gewertet) (weitere Informationen zur Bewertung, §17 Promotionsordnung)

  • Die:der Doktorand:in ist verpflichtet, die Promotion zu veröffentlichen, hierfür bedarf es einer Druckerlaubnis (durch das Dekanat)
  • Die genauen Bedingungen zur Veröffentlichung sind in der gültigen Promotionsordnung festgehalten,.
  • Die Universitätsbibliothek stellt hier hilfreiche Informationen zur Veröffentlichung bereit.

  • Sind alle Bedingungen zum Abschluss der Promotion erfüllt, händigt die:der Vorsitzende des Promotionsausschusses der:dem Doktorand:in die Promotionsurkunde aus
  • Durch den Erhalt der Urkunde besteht das Recht, den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) zu tragen.

Q & A rund um die Promotion

Es gibt keine konkrete Vorgabe, wie lange die Promotion dauern darf (wie es z.B. bei einer Masterarbeit der Fall ist), allerdings spielt die Finanzierung (Qualifikationsstelle, Stipendium o.ä.) eine Rolle.

Es gibt mehrere Möglichkeiten: interne (wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in mit Qualifizierungsstelle) vs. externe (Eigenfinanzierung, Dissertation wird in der Freizeit verfasst) Promotion.

Bei einer Eigenfinanzierung kann beispielsweise eine (beliebige) berufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der RPTU ausgeübt werden. Außerdem ist es möglich, sich auf ein Promotionsstipendium zu bewerben.

Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie hier.

Unsere Doktorand:innen-Vertreterinnen stehen bei allen Fragen rund um die Promotion (besonders in der Anfangsphase) zur Verfügung. Sie können auch dabei helfen, die richtige Ansprechperson für ein Anliegen zu finden.