Masterstudiengang
Erziehungswissenschaft
Zielgruppe
Der Studiengang und seine Teilstudiengänge stehen allen Studierenden offen, die einen einschlägigen Bachelorabschluss im Fach Erziehungswissenschaft oder einem vergleichbaren Studiengang mit gleichen oder ähnlichen Studienschwerpunkten erworben haben.
Aufbau des Studiengangs:
Der Masterstudiengang Erziehungswissenschaft in Landau ist als konsekutiver Vollzeitstudiengang konzipiert, das heißt, er kann direkt im Anschluss an ein fachverwandtes Bachelorstudium studiert werden (siehe Zulassung). Er umfasst 120 Leistungspunkte und dauert vier Semester. Er besteht aus
- Ihrem jeweiligen Teilstudiengang im Umfang von 42 Leistungspunkten:
- dem Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft und pädagogische Handlungskompetenz
im Umfang von 24 Leistungspunkten, - Ihrem Wahlpflichtfach im Umfang von 12 Leistungspunkten (dieses darf - mit Ausnahme der Sonderpädagogik - nicht dem gewählten Teilstudiengang entsprechen):
- Betriebspädagogik/Personalentwicklung
- Digitale Bildung und E-Learning
- Interkulturelle Bildung
- Medienpädagogik
- Pädagogik der frühen Kindheit
- Sonderpädagogik
- Sozialpädagogik
- Statt eines Wahlpflichtfaches können Sie auch zwei weitere Module des Faches Allgemeine Erziehungswissenschaft belegen.
- einem verpflichtenden Praktikum im Handlungsfeld des Teilstudiengangs
im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten, - der Masterarbeit
im Umfang von 20 Leistungspunkten sowie - dem Modul Freies Studium
im Umfang von 10 Leistungspunkten.
Nähere Details zu Inhalten, Prüfungen und Studienverlauf entnehmen Sie bitte dem derzeit gültigen Modulhandbuch (pdf).
Zulassung:
Zum Masterstudiengang Erziehungswissenschaft wird zugelassen, wer die Abschlussprüfung im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft in Landau oder eine als gleichwertig anerkannte Abschlussprüfung mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser absolviert hat.
Bei einer Abschlussnote von 2,6 oder schlechter kann die Zulassung dennoch beantragt werden. Sie ist dann mit einer schriftlichen Selbstaussage zu verbinden, die Auskunft über die mit dem Master-Abschluss verbundenen fachlich-wissenschaftlichen und persönlichen Ziele sowie die damit einhergehenden beruflichen Absichten gibt. Über die Zulassung entscheidet dann der Prüfungsausschuss (siehe dazu Prüfungsordnung, § 2 Absatz 2).