Freies Studium

Neben der Möglichkeit, innerhalb der Studienmodule selbst gewählte Schwerpunkte zu setzen, haben Sie mit dem Modul „Freies Studium“ weitere Möglichkeiten, Ihr Studium nach eigenen Interessen und Bedürfnissen zu gestalten. Im Rahmen des Freien Studiums können Sie sich z.B. folgende Leistungen anerkennen lassen:

Im Ausland erbrachte Studienleistungen / Praktikum anerkennen lassen

Ein Semester im Ausland zu studieren und/oder ein oder mehrere Praktika in einem anderen Land zu absolvieren wird Sie in vielfältiger Weise bereichern. Deswegen empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, einen Teil des Studiums oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Auslandsaufenthalte ohne Studienzeitverlängerung zu ermöglichen war einer der wichtigsten Gründe, das „Freie Studium“ im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft einzuführen.

Wie gehe ich vor, wenn ich im Ausland studieren möchte?

  1. Informieren Sie sich zunächst über die Rahmenbedingungen und die Partnerhochschulen der RPTU in Landau auf den Internetseiten des Referats 6 Internationale Angelegenheiten (RefIntA) und folgen Sie den ausführlichen Informationen dort, um eine Gasthochschule zu finden: https://rptu.de/international
  2. Sobald geklärt ist, an welche Hochschule Sie gehen werden, sichten Sie die für Sie angebotenen Lehrveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Fächerkombination Ihres Studienganges.Wenden Sie sich noch vor dem Auslandaufenthalt an den Prüfungsausschuss bzw. den oder die Anerkennungsbeauftragte(n), um mit ihm oder ihr abzuklären welche Lehrveranstaltungen und Studienleistungen im Rahmen Ihrer Fächer anerkannt werden können. Sollten Lehrveranstaltungen inhaltlich nicht kompatibel oder Leistungspunkte übrig sein, können diese im Rahmen des „Freien Studiums“ angerechnet werden. Sie erhalten vorab eine Bestätigung über die Anrechenbarkeit der Lehrveranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten, und somit Planungssicherheit!
  3. Nach dem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich bitte mit dieser Bestätigung und dem Nachweis der Gasthochschule über die erbrachten Studienleistungen an das Prüfungsamt, um die formale Anerkennung zu beantragen.

Ein Sprachkurs ist auf das Freie Studium anrechenbar, wenn

1. dieser Sprachkurs an der RPTU in Landau oder einer anderen Hochschule stattfindet,

oder

2. der Sprachkurs von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt wird, das heißt, der Anbieter kann nachweisen, dass er bestimmte Qualitätsstandards einhält. Sprachkurse von Anbietern mit den folgenden Siegeln und Zertifikaten sind auf das „Freie Studium“ anrechenbar:

  • EAQUALS
  • Sprachkurse der Volkshochschulen

Sprachkurse von nicht zertifizierten Anbietern sind dann auf das Freie Studium anrechenbar, wenn im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Sprachkurs ein Sprachtest absolviert und bestanden wurde, der dem „Europäischen Referenzrahmen“ und darin der Stufe des belegten Sprachkurses entspricht, so z.B.

  • Englisch: TOEFL etc.
  • Französisch: DELF u.ä.
  • Spanisch: DELE u.ä.

ACHTUNG:
Die Anerkennung von Sprachkursen und im Rahmen des Freien Studiums erfolgt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ins Ausland gehen oder nicht.

Wie gehe ich vor (Sprachkurs an Hochschulen):

Absolvieren Sie den Sprachkurs und lassen Sie sich diesen auf dem Formblatt „Freies Studium“ von der Dozentin oder dem Dozenten mit Angabe der Leistungspunkte bescheinigen

Wie gehe ich vor (externer Anbieter):
  1. Suchen Sie sich einen Anbieter, der die oben genannten Kriterien erfüllt.
  2. Besuchen Sie den Kurs und lassen Sie sich den Umfang des Kurses in Stunden bescheinigen.
  3. Legen Sie diese Bescheinigung dem oder der Anerkennungsbeauftragten vor, der die Anrechnung auf dem Formblatt Freies Studium vermerkt. Angerechnet wird das 1,5fache der nachgewiesenen Unterrichtsstunden eines Sprachkurses, um die Vor- und Nachbereitung zu berücksichtigen.

Ein interkulturelles Training ist auf das Freie Studium anrechenbar, wenn dieses Training an einer Hochschule stattfindet und einen mindestens 25 Arbeitsstunden inkl. Vor- und Nachbereitung umfasst (ECTS-Vorgabe: 1 LP = 25-30 Arbeitsstunden).

ACHTUNG:
Die Anerkennung eines interkulturellen Trainings im Rahmen des Freien Studiums erfolgt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ins Ausland gehen oder nicht.

Wie gehe ich vor?

Absolvieren Sie das Training und lassen Sie sich dies auf dem Formblatt Freies Studium von der Dozentin oder dem Dozenten mit Angabe der Leistungspunkte bescheinigen.

Sie können jedes Ihrer beiden Pflichtpraktika (regulär 9 LP + 1 LP für den Praktikumsbericht) um bis zu 150 Arbeitsstunden verlängern und dafür bis zu fünf LP im Rahmen des Freien Studiums erhalten.

Alternativ dazu können Sie auch ein zusätzliches Praktikum mit bis zu 9 LP + 1 LP für den Praktikumsbericht absolvieren und auf das Freie Studium anrechnen lassen.

ACHTUNG:
Praktische Erfahrungen, die vor dem Studium erworben wurden, können nicht im Rahmen des Freien Studiums anerkannt werden, weder als Verlängerung noch als zusätzliches Praktikum!

Wie gehe ich vor:

Verlängerung eines Pflichtpraktikums:
Teilen Sie Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer mit, dass Sie das mit Ihm vereinbarte Pflichtpraktikum verlängern. Lassen Sie sich die zusätzlich geleistete Arbeitszeit von der Praktikumsstelle bescheinigen. Dies wird dann auf dem Formblatt für das Praktikum vermerkt.

Zusätzliches Praktikum:
Das Verfahren ist das gleiche wie bei einem Pflichtpraktikum.
 

Bitte beachten:
Die Durchführung eines freiwilligen Praktikums im Rahmen des Freien Studiums ist i. d. R. nur dann möglich, wenn zuvor mit einer Betreuerin oder einem Betreuer eine formlose Vereinbarung über Praktikumsort, -tätigkeit und -umfang, die Inhalte des Praktikumsberichtes und die Anzahl der dafür zu erwerbenden Leistungspunkte abgeschlossen wurde. Das gilt auch für praktische Tätigkeiten, die neben dem Studium ausgeführt werden.

Eine nachlaufende Praktikumsvereinbarung oder Anrechnung ist nicht möglich.

Tutorien sind Übungen zu bestimmten Lehrveranstaltungen, die von Studierenden unter Anleitung eines Dozenten oder einer Dozentin durchgeführt werden. Diese Tutorien können verpflichtend sein (wenn sie im Modulhandbuch aufgeführt sind), sie können aber auch freiwillig durchgeführt werden. Für die Durchführung eines Tutoriums können Sie Leistungspunkte im Rahmen des Freien Studiums erhalten (Die Teilnahme an einem freiwilligen Tutorium ist nicht anrechnungsfähig).

Wie gehe ich vor:

Wenn Sie Interesse haben, im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft ein Tutorium zu leiten, wenden Sie sich bitte an den Dozenten oder die Dozentin, bei der Sie die Lehrveranstaltung besucht haben.

Die Durchführung eines Tutoriums wird auf dem Formblatt Freies Studium vermerkt.

In einigen Forschungsprojekten des Fachbereichs Erziehungswissenschaften gibt es sinnvolle Möglichkeiten für interessierte Studierende, sich an der Forschung aktiv zu beteiligen und damit einen Einblick in Praxis der Erziehungswissenschaft zu erhalten. Zugleich besteht die Möglichkeit, über die Beteiligung an solchen Forschungsprojekten das Thema der eigenen Bachelor- bzw. Masterarbeit vorzubereiten. Im Rahmen des „Freien Studiums“ können für die Mitarbeit in Projekten Leistungspunkte erworben werden.

Wie gehe ich vor:

Wenden Sie sich bitte direkt an eine Professorin oder einen Professor aus den Fächern des Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft.

Die Mitarbeit in einem Forschungsprojekt wird auf dem Formblatt Freies Studium vermerkt.

Grundsätzlich können Sie weitere Lehrveranstaltungen der eigenen und anderer Fächer der RPTU besuchen und auf das Freie Studium anrechnen lassen, soweit diese dafür geöffnet sind(!). Grundsätzlich gilt in den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen unseres Studiengangs und anderer Studiengänge: Vorrang haben immer die Studierenden mit Belegpflicht; Sie können nur dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen, wenn nach den Pflichtbelegungen noch Plätze übrig sind.

Im Fach Politikwissenschaft ist derzeit folgendes Angebot für Sie geöffnet:
Politikwissenschaft im BA Erziehungswissenschaft“ (PDF)

Wie gehe ich vor:

  1. Fragen Sie bitte ggf. in den Fächern nach, die Sie interessieren, ob eine Teilnahme möglich ist und unter welchen Bedingungen dort Leistungspunkte erworben werden können.
  2. Absolvieren Sie die Veranstaltungen bzw. Module und lassen Sie sich diese vom Veranstalter auf dem Formblatt Freies Studium bescheinigen.

Wie gehe ich vor?

  1. Informieren Sie sich auf unseren Internetseiten, indem Sie den oben angelegten Links folgen.
  2. Alle Studienleistungen im Rahmen des Freien Studiums werden auf dem Formblatt Freies Studium bescheinigt. Achtung: Ein Formular reicht (in der Regel) für alle einzelnen Studienleistungen im Freien Studium aus. Ausnahme: Verlängerte und zusätzliche Praktika werden auf dem Formblatt für das Praktikum bescheinigt.
  3. Sobald Sie die im Rahmen des Freien Studiums zu erwerbenden Leistungspunkte erworben haben (Bachelor 18 LP, Master: 10 LP), legen Sie das Formblatt Freies Studium und ggf. das Formblatt Praktikum im Hochschulprüfungsamt vor.