Bachelor of Education Lehramt – schulformspezifische Schwerpunktwahl Grundschule

Module

Sie studieren folgende Module:

  • Modul 1 „Sozialisation, Erziehung und Bildung“
  • Modul 2 „Didaktik, Methodik, Kommunikation und Medien“
  • Modul 4 „Erziehung und Bildung im Kindesalter“

Die genauen Modulbeschreibungen sowie die Veranstaltungen der Module können Sie dem Modulhandbuch entnehmen.

 

Studienverlauf (Empfehlung gemäß Regelstudienzeit)

Die Module 1 und 2 werden in den beiden ersten Semestern studiert.

Das Modul 4 wird ab dem 3. Fachsemester studiert. In aller Regel werden daher auch erst Studierende ab dem dritten Fachsemester bei der Platzvergabe in den Seminaren berücksichtigt.

Ab dem 5. Fachsemester studieren Sie das Fach „Grundschulbildung“ weiter.

 

Prüfungen

Sie schließen die Module jeweils mit einer Modulabschlussprüfung ab. Im Grundschullehramt sind diese Prüfungen bei allen drei Modulen Klausuren.

 

Bachelorarbeit

Im Grundschullehramt kann die Bachelorarbeit nicht im Fach „Bildungswissenschaften“ geschrieben werden.

 

Wahlpflichtleistung Bildungswissenschaften (ehemals Freier Workload Bildungswissenschaften) 

Sie müssen für die Wahlpflichtleistung Bildungswissenschaften 7 LP sammeln. Weitere Informationen zu der Wahlpflichtleistung Bildungswissenschaften finden Sie hier

 

Praktika

Für Fragen zu Praktika wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des „Zentrums für Lehrerbildung“.

Kontakt: Gabriele Heinrich (zlb@rptu.de), Jasmin Gieger (zlb-sach@rptu.de)

Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihre Matrikelnummer und die Schulart an, die Sie studieren.

 

Modulbeauftragte

Bei Fragen zu den Modulen und den Prüfungen können Sie sich an die Modulbeauftragten wenden.

Modul 1: Prof. Dr. Thomas Rucker (thomas.rucker(at)rptu.de)

Modul 2: Prof. Dr. Josef Strasser (j.strasser(at)rptu.de)

Modul 4: Prof. Dr. Gerlinde Lenske (gerlinde.lenske(at)rptu.de)

 

Weitere Infos

Weitere Infos zum Studium des Fachs Bildungswissenschaften erhalten Sie in den Videos der Orientierungstage: Teil 1 und Teil 2.

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