Praktika

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs und des Masterstudiengangs Erziehungswissenschaft leisten Sie Praktika im Umfang von jeweils mindestens 270 Arbeitsstunden ab. Zu jedem Praktikum ist jeweils ein Praktikumsbericht zu verfassen.

Alle Regelungen zu den Praktika finden sie im Detail in der Praktikumsordnung (pdf).

Wie Sie vorgehen, um ein Praktikum zu absolvieren, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste im Überblick

Umfang und Inhalt

Jedes der Praktika umfasst insgesamt zehn Leistungspunkte. Sie werden nicht benotet.

Bachelorstudiengang

Das erste Praktikum im Bachelorstudiengang findet im Bezug auf das Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft und pädagogische Handlungskompetenz statt. Dieses Praktikum kann im Prinzip in jeder pädagogischen Einrichtung stattfinden, die nicht in den Bereich des gewählten Teilstudiengangs fällt - nur einige Beispiele:

  • Einrichtungen der Jugendhilfe,
  • Volkshochschulen,
  • Museumspädagogik,
  • Theaterpädgogik,
  • Kreisjugendringe,
  • Ferienbetreuung (qualifiziert),
  • Weiterbildungseinrichtungen,
  • Deutsch-Französisches Jugendwerk (oder andere internationale Jugendverbände),
  • Seniorenbildung oder Geragogik,
  • Familienberatungseinrichtungen,
  • Schulen,
  • Personalentwicklungsabteilungen
  • Kindertagesstätten,
  • Institutionen der Bildungsforschung
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe

Das zweite Praktikum soll in einem Arbeitsfeld absolviert werden, das dem gewählten Teilstudiengang zugeordnet werden kann. Die Praktikumsordnung empfiehlt, dieses Praktikum nach dem "allgemeinen" Praktikum zu absolvieren.

Masterstudiengang

Sie absolvieren ein Praktikum in einem Arbeitsfeld, das dem gewählten Teilstudiengang zugeordnet ist. Die jeweiligen Praxisfelder und Praxisstellen müssen für die Studierenden einen sinnvollen Bezug zu den Inhalten ihres Studiums im Teilstudiengang ermöglichen.

Zeitpunkt

Den Zeitpunkt bestimmen Sie selbst! Der Studienverlaufsplan empfiehlt, die Praktika jeweils in im Sommer abzuleisten; daran sind Sie aber nicht gebunden.


Aufteilung

Sie können jedes Pflichtpraktikum auch in zwei Teilpraktika absolvieren. Ein Teilpraktikum muss dabei mindestens 120 Arbeitsstunden en bloc umfassen.


Zusätzliche Praktika

Sie können im Rahmen des Freien Studiums zusätzliche Praktika im Umfang von bis zu 10 LP anrechnen lassen, wenn Sie diese während des Studiums absolvieren. Hier gehen Sie genau so vor wie bei einem Pflichtpraktikum, es gelten auch dieselben Regeln.

Bitte beachten:
Die Durchführung eines freiwilligen Praktikums im Rahmen des Freien Studiums ist i. d. R. nur dann möglich, wenn zuvor mit einer Betreuerin oder einem Betreuer eine formlose Vereinbarung über Praktikumsort, -tätigkeit und -umfang, die Inhalte des Praktikumsberichtes und die Anzahl der dafür zu erwerbenden Leistungspunkte abgeschlossen wurde. Das gilt auch für praktische Tätigkeiten, die während neben dem Studium ausgeführt werden.

Eine nachlaufende Praktikumsvereinbarung oder Anrechnung ist nicht möglich.

Teilzeitpraktika

Sie können Praktika und Teilpraktika in Teilzeit absolvieren; dabei soll die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 20 Stunden umfassen.

In jedem Fall muss natürlich der Mindestumfang des Praktikums von 270 Arbeitsstunden erreicht werden.

 


Erweiterung eines Praktikums:

Sie können jedes Pflichtpraktikum um bis zu 150 Arbeitsstunden erweitern und sich damit jeweils bis zu 5 Leistungspunkte im Freien Studium anrechnen lassen.


Praxiserfahrungen anerkennen lassen

Sie haben bereits berufliche oder praktische Erfahrungen? Diese können in einem gewissen Rahmen auf die Pflichtpraktika im Bachelorstudiengang (nicht im Masterstudiengang) anerkannt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

Vorgehen
Anerkennung