Vorgehen

1) Sie...

  • ...suchen sich, wie in der Praktikumsordnung § 5 Absatz 3 festgelegt, eigenständig einen Praktikumsbetreuer bzw. eine Praktikumsbetreuerin, der oder die im jeweiligen Fach hauptamtlich lehrt.
  • ...suchen sich einen Praktikumsplatz in einer dem Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft und pädagogische Handlungskompetenz oder dem jeweils gewählten Teilstudiengang zuzuordnenden Institution und halten darüber Rücksprache mit dem Betreuer oder der Betreuerin.
  • ...absolvieren das Praktikum.
  • ...bringen erforderliche Nachweise über die geleisteten praktischen Tätigkeiten bei, die vom Arbeitgeber bzw. von der jeweiligen Institution unterschrieben sind. Diese Nachweise müssen qualifizierte Informationen über die Art der Tätigkeit und den zeitlichen Umfang der Tätigkeit (i.d.R. eine konkrete Angabe über die Zahl geleisteter Arbeitsstunden) enthalten.
  • ...legen diesem Betreuer bzw. dieser Betreuerin nach Absprache mit ihm bzw. ihr einen Praktikumsbericht (gemäß PrakO § 7 Absatz 2) sowie alle geforderten Nachweise über das Praktikum vor.

2) Der bzw. die das Praktikum betreuende Dozent bzw. Dozentin bescheinigt auf diesem Formular, dass Sie das Praktikum erfolgreich absolviert haben. Gegebenenfalls können vor der Bescheinigung auch Nachbesserungen am Praktikumsbericht gefordert werden. Die Bescheinigung legen Sie dann im Prüfungsamt vor. Verbucht wird ein Pflichtpraktikum, wenn es vollständig abgeleistet wurde.


Bitte beachten:

Praktika können auch als Teilpraktika absolviert werden. In diesem Fall müssen in einem Teilpraktikum mindestens 120 Arbeitsstunden nachgewiesen und ein Bericht darüber verfasst werden. Das weitere Teilpraktikum muss im Umfang von mindestens 150 Arbeitsstunden abgeleistet und darüber ebenfalls ein Bericht verfasst werden. Erst wenn all diese Anforderungen erfüllt sind, können die Leistungspunkte für das Praktikum verbucht werden! Teilverbuchungen werden nicht vorgenommen.

Praktika im Freien Studium können im Umfang in Absprache mit dem Betreuer individuell gestaltet werden. Es gilt die normale ECTS-Punkte-Berechnung: 25-30 nachgewiesene Praxisstunden ergeben einen Leistungspunkt. Hinzu kommt ein Leistungspunkt für den (auch hier obligatorischen) Praktikumsbericht.