Modul 8: Diagnostik und Förderkonzepte des Förderschwerpunkts sozial emotionale Entwicklung

Diagnostik und Förderkonzepte des Förderschwerpunkts sozial emotionale Entwicklung

PrüfungsformKlausur oder Hausarbeit
Dauer90 Minuten oder 2 Wochen
Relevante Lehrveranstaltungenalle Teilmodule in Modul 08
Aktuelle Informationen 
Informationsschreibenallg. Informationen

Ansprechpartnerin

Prof. Dr. Andrea Dlugosch

Kontakt

andrea.dlugosch[at]rptu.de

Tel: +49 (0)6341 280-36743

 


Hinweise zur mündlichen Modulabschlussprüfung im Modul 8

Die Prüfungsmodalitäten für die Klausur in Modul 8 (Diagnostik und Förderkonzepte des Förderschwerpunkts sozial emotionale Entwicklung) ergeben sich wie folgt:

  • Da es sich um eine Modulabschlussklausur handelt, sind die Inhalte aller Teilmodule (8.1, 8.2, 8.3, 8.4) für die Abschlussklausur prüfungsrelevant
  • Die schriftliche Modulprüfung im Modul 8 wird in Form einer Klausur von den Studierenden mit dem Förderschwerpunkt sozial emotionale Entwicklung geschrieben, wenn die Einzelfallstudie in dem anderen gewählten Förderschwerpunkt angefertigt wird
  • Diejenigen, die ihre Einzelfallstudie im Förderschwerpunkt sozial emotionale Entwicklung anfertigen, schreiben die Klausur im Modul 8 folglich nicht
  • In der Klausur werden aus drei ausgewählten Teilmodulen je zwei Fragen gestellt (insgesamt also sechs Fragen). Die Studierenden wählen aus den Teilmodulen je eine Frage aus, sodass insgesamt drei Fragen bearbeitet werden
  • Die Klausuraufgaben beziehen sich auf die von den Studierenden jeweils belegten und konkret studierten Veranstaltungen (z.B. Teilmodul 8.2 bei Dozierender/m XY im WS 21). Wegen möglichen Wechseln in der Veranstaltungsleitung und aufgrund von Aktualisierungen der Inhalte gilt dies rückwirkend maximal für 3 Semester. (Beispiel: Klausur im SoSe 21, z.B. 14.09.21, Bezugsinhalte rückwirkend bis maximal SoSe 20, d.h. die Seminare wurden frühestens im SoSe 20 belegt). Nach 3 Semestern ist vonseiten der Studierenden ebenfalls eine Aktualisierung der Inhalte der Seminare notwendig, um das erforderliche Bezugswissen im Rahmen der Klausur einfließen lassen zu können
  • Die Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 90 Minuten
  • Die Bearbeitung der Klausur erfolgt, sofern nicht anders verlangt, in Form eines Fließtextes.