Pädagogik der frühen Kindheit im Master (zukünftig Erziehung und Bildung der Kindheit im Master)
Der Teilstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit (zukünftig Erziehung und Bildung in der Kindheit) im Master bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit den theoretischen und praktischen Grundlagen der Bildung und Erziehung von Kindern von 0 bis 10 Jahren.
Studierende befassen sich dabei wissenschaftlich vertieft und forschungsorientiert mit Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, der Bildung und Beratung von Familien und ihren jeweiligen Institutionen. Theorie, Praxis und Forschung werden eng miteinander verknüpft.
Pädagogik der frühen Kindheit (Erziehung und Bildung in der Kindheit) können Sie am Campus Landau der RPTU in drei Varianten studieren:
• als Teilstudiengang im MA-Erziehungswissenschaft
• als Wahlpflichtfach im MA-Erziehungswissenschaft sowie anderer Studiengänge.
Weitere Informationen zu den einzelnen Varianten erhalten Sie auf den Seiten der RPTU unter Studium.
Lehrveranstaltungen
im SoSe 2025
5264 Forschungskolloquium für Abschlussarbeiten (fakultativ)
5267 Seminar Übergänge in der frühen Kindheit
5268 Seminar Diagnostik
5269 Seminar Lehrforschungsprojekt
5270 Seminar Forschung und Evaluation
5271 Blockseminar Bildungs- und Sozialmanagement
6671 Seminar Lernumgebungen mit dem Bluebot für die Kita gestalten
Dokumente für das Studium
- Reader zum Erstellen schriftlicher StudienleistungenDownload 365 KB
- Hinweise zu Referaten und PräsentationenDownload 219 KB
- Hinweise zum PortfolioDownload 124 KB
- Leitfaden zum Praktikum und zum PraktikumsberichtDownload 167 KB
- PraktikumsanschreibenDownload 156 KB
- Praktikumsnachweis MasterDownload 212 KB
- Erklärung zum DatenschutzDownload 145 KB
- Eidesstattliche ErklärungDownload 147 KB
Interesse daran an einer Fachschule für Sozialwesen/Sozialpädagogik angehende Erzieher:innen zu unterrichten?
Mit einem Studienabschluss im Master-Teilstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit/Erziehung und Bildung in der Kindheit erfüllen Sie die Voraussetzungen, um angehende Erzieher:innen auszubilden.
An privaten Fachschulen für Sozialwesen/Sozialpädagogik unterrichten Sie im Angestelltenverhältnis (Vergütung i.d.R. angelehnt an TV-L E 12/13). Durch den Besuch zusätzlicher Lehrveranstaltungen (z. B. in Psychologie) erfüllen Sie zudem die Voraussetzungen für den Quereinstieg an staatlichen berufsbildenden Schulen. Damit haben Sie die Möglichkeit der späteren Verbeamtung (Vergütung A 13). Berufliche Vorerfahrungen in pädagogischen Arbeitsfeldern, bevorzugt im Arbeitsfeld Kita, sind dafür erwünscht und in manchen Bundesländern Voraussetzung.
Für Studierende (und Studienabsolvent:innen) des Lehramts an Gymnasien (unabhängig von der Fächerkombination) besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bei uns die Lehrbefugnis für das Fach ‚Pädagogik‘ als drittes Unterrichtsfach zu erwerben. Damit ist es auch Gymnasiallehrkräften möglich, an berufsbildenden Schulen Erzieher:innen auszubilden. Dies gilt in gleicher Weise für Studierende (und Studienabsolvent:innen) des Lehramts an berufsbildenden Schulen.
Aufgrund des Fachkräftebedarfs in Kitas wurde die Erzieher:innenausbildung in den letzten Jahren beständig ausgebaut. Entsprechende Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen/Fachschulen werden mittel- und langfristig gesucht!
Weitere Informationen zu den Einstellungsaussichten und zum Quer- und Seiteneinstiegsangebot für Rheinland-Pfalz finden Sie hier. Für Baden-Württemberg finden Sie hier weitere Informationen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an