Zulassung Veranstaltungen

Entnehmen Sie Regelungen für die Lehre in anderen Arbeitsbereichen, Instituten oder Fachbereichen deren Homepages - die jeweiligen Modulverantwortlichen stehen im Modulhandbuch.

In unserem Verantwortungsbereich liegen ausschließlich Lehrveranstaltungen, die von Mitarbeitenden unseres Teams  gegeben werden.

Bitte beachten!

  • Grundsätzlich haben keine Studierenden das Recht, ihre Seminare an einem bestimmten Tag oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu besuchen.
  • Die Studierenden sollten auf alle Gruppen gleichmäßig verteilt werden.
  • Grundsätzlich werden Studierende ab dem 5. Hochschulsemester zu den Bachelorseminaren zugelassen.
  • Doppelt eingeschriebene Studierende im Master werden gleichberechtigt wie andere Masterstudierende behandelt. Sollten die fehlenden Leistungen im Bachelor allerdings nicht bestanden werden, werden diese Studierenden zurückgestuft und es können keine Masterleistungen anerkannt werden, auch nicht der Besuch einzelner Seminare oder Seminarteile.

 

Für die Seminare 1.2, 1.3, 2.3, 2.4, 5.2, 5.3:

  • Bei weniger als 25 Studierenden in den Gruppen können diese durch Freie Workloader aufgestockt werden, z. B. Sonderpädagog*innen oder Wahlpflichtleistung Bachelor, natürlich nur, wenn sie nicht Grundschullehramtsstudierende sind.

Die Vorlesungen 2.2 und 7.1 werden aktuell jedes Semester online (asynchron) angeboten. Studierende der Sonderpädagogik, die die Vorlesungen im Rahmen ihrer freien Workloadpunkte besuchen wollen, werden dann zugelassen, wenn es noch freie Plätze gibt. Ausnahmen dazu gibt es nicht. Weitere Informationen finden Sie in den OLAT-Kursen.